!Moderne Wärmepumpe an einer Hauswand

Am 18. August 2026 schrieb ein Nutzer ins Photovoltaikforum, was ihm gerade passiert war. Seine Familie hatte im Vorjahr eine PV-Anlage mit 10,92 kWp, einen 7,68-kWh-Speicher und eine 11-kW-Wallbox bekommen, dieses Jahr kam eine Bosch-Wärmepumpe dazu. Westnetz tauschte den Zähler gegen ein intelligentes Messsystem mit Gateway und beanstandete am Zählerschrank nichts. Beim Einlesen in § 14a merkte der Nutzer, dass in seinem Schrank weder eine Klemmleiste für Schaltkontakte noch ein RJ45-Anschluss für eine Steuerbox vorgesehen ist. Ein Elektriker wollte daraufhin gleich den ganzen Schrank erneuern. Der Nutzer fragte, ob das nötig sei, und schob einen Halbsatz ein, der die Lage ziemlich gut trifft: Ihm sei bewusst, dass Steuerboxen "in freier Wildbahn offenbar seltener als Einhörner" seien.

Das ist § 14a EnWG im Herbst 2026. Die Pflicht gilt seit fast drei Jahren, die Rabatte fließen, aber die Technik, die den Eingriff ausführt, hängt in vielen Häusern noch an der Frage, wo man sie hinschraubt. Dieser Artikel sortiert, was die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt hat, rechnet die drei Netzentgelt-Module mit echten Preisblättern durch und zeigt, wie sich evcc und Home Assistant dazu verhalten. Stand aller Angaben ist der 17. Oktober 2026.

Was die BNetzA festgelegt hat

Es gibt zwei Beschlüsse, beide seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. BK6-22-300 (Beschlusskammer 6, Beschluss vom 27.11.2023) regelt die Steuerung selbst. BK8-22/010-A (Beschlusskammer 8, Beschluss vom 23.11.2023) regelt, was Sie dafür an Netzentgelt sparen. Die Rabatte sind der Preis für die Steuerbarkeit, rechtlich aber zwei getrennte Verfahren.

Als steuerbare Verbrauchseinrichtung gilt laut Anlage 1 zu BK6-22-300 ein nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkt für Elektroautos, eine Wärmepumpenheizung samt Zusatz- und Notheizvorrichtungen wie Heizstäben, eine Anlage zur Raumkühlung oder ein Stromspeicher, sofern es um die Entnahme geht. Voraussetzung ist eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW bei Anschluss in der Niederspannung. Mehrere Wärmepumpen oder Kühlanlagen hinter einem Anschluss werden zusammengezählt. Der Heizstab zählt mit, auch wenn er nie anspringt: Ein 9-kW-Stab macht aus einer kleinen Wärmepumpe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Verpflichtet sind alle Betreiber, deren Anlage nach dem 31.12.2023 technisch in Betrieb ging. Ausgenommen sind etwa Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht der Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- und Aufenthaltsräumen dienen. Haushaltsstrom ist nie betroffen. Außerdem gilt: Was nachweislich technisch nicht steuerbar ist, sich auch mit vertretbarem Aufwand nicht steuerbar machen lässt und bis Ende 2026 in Betrieb geht, fällt aus der Pflicht.

Der Netzbetreiber darf Ihren Anschluss wegen möglicher Überlast nicht mehr verzögern oder ablehnen. Das war der Anlass. Ohne Steuerinstrument drohte, dass Netzbetreiber Wallboxen und Wärmepumpen zurückstellen, weil ihnen die Bestandszahlen im Quartier abstrakt zu gefährlich vorkamen. Die BNetzA schreibt im Beschluss, diese Gefahr sei "bisweilen in der Praxis bereits zu beobachten".

Was "dimmen" heißt: die 4,2 kW und ihre Ausnahmen

Der Netzbetreiber darf den Leistungsbezug nur reduzieren, wenn eine strom- oder spannungsbedingte Gefährdung seines Netzes vorliegt, etwa durch überlastete Betriebsmittel. Er stellt das über eine Netzzustandsermittlung fest und löst die Steuerung "unverzüglich" beim Messstellenbetreiber aus, bis auf Weiteres gelten fünf Minuten als unverzüglich. Die Rückkehr zum Normalbetrieb muss schrittweise erfolgen.

Abgeschaltet wird nichts. Es bleibt eine Mindestleistung:

  • Bei Direktansteuerung jeder einzelnen Anlage sind es 4,2 kW.
  • Wärmepumpen und Kühlanlagen über 11 kW bekommen ihre Netzanschlussleistung mal einem Skalierungsfaktor, vermutet angemessen sind 0,4. Eine 14-kW-Wärmepumpe darf also mit 5,6 kW weiterlaufen.
  • Läuft alles über ein Energiemanagementsystem (EMS), gibt der Netzbetreiber nur eine Gesamtgrenze vor: 4,2 kW plus, für jedes weitere Gerät, 4,2 kW mal einem Gleichzeitigkeitsfaktor, der von 0,8 bei zwei Geräten auf 0,45 ab neun sinkt. Für Wallbox plus Wärmepumpe unter 11 kW sind das 4,2 + 0,8 × 4,2 = 7,56 kW, die Sie selbst auf beide Geräte verteilen.
Dazu kommt eine Übergangsregel, die wichtiger ist, als sie klingt: Hat ein Netzbetreiber die Netzzustandsermittlung noch nicht aufgebaut, darf er bis 31.12.2028 präventiv steuern, je Netzbereich höchstens 24 Monate ab dem ersten Einsatz und höchstens zwei Stunden täglich, ebenfalls mit Mindestleistung.

Ein Satz der Festlegung trifft jeden, der automatisiert: Kollidiert die Anforderung des Netzbetreibers mit einer anderen Steuerung, "insbesondere marktlicher Laststeuerung", muss der Betreiber technisch sicherstellen, dass die Netzvorgabe Vorrang hat, soweit sie weiter geht. Wer seine Wärmepumpe bei günstigen Börsenpreisen hochfährt, muss dafür sorgen, dass die Automation vor dem Netzsignal einknickt.

Die drei Module: Preisblätter statt Faustregeln

In Ratgebern steht oft, Modul 1 bringe "110 bis 190 Euro pro Jahr". Die BNetzA nennt diese Spanne selbst, mit dem Zusatz "Stand 2023". Die Rechenregel im Beschluss ist eine andere und lässt sich an Preisblättern nachprüfen.

Modul 1 ist die Pauschale: 80 Euro brutto pro Jahr plus eine netzbetreiberindividuelle Stabilitätsprämie. Die ergibt sich aus dem Arbeitspreis für Entnahme ohne Leistungsmessung in der Niederspannung (brutto), multipliziert mit 3.750 kWh und 0,2. Ein separater Zähler ist nicht nötig. Wer nichts wählt, bekommt Modul 1 als Standard, so steht es im Preisblatt der Netze BW.

Zum Nachrechnen: Stromnetz Berlin weist ab 1.1.2026 einen Standard-Arbeitspreis von 8,88 ct/kWh brutto aus. 8,88 ct × 3.750 kWh × 0,2 sind 66,60 Euro, plus 80 Euro macht 146,60. Im Preisblatt steht eine Gutschrift von 146,58 Euro brutto (123,18 netto). Die Netze BW kommt auf 147,56 Euro brutto. Die Regel stimmt, die 110 bis 190 waren die damaligen Netzgebiets-Spannen.

Modul 2 ist die prozentuale Arbeitspreisreduzierung, alternativ zu Modul 1. Der Arbeitspreis beträgt bundeseinheitlich 40 Prozent des normalen Niederspannungs-Arbeitspreises, also minus 60 Prozent; im Beschluss heißt es "um 60% auf 40%". Der Haken: Die Anlage muss an einer eigenen Marktlokation mit eigenem Zähler abgerechnet werden. Ein zusätzlicher Grundpreis entfällt dafür.

Modul 3 ist das zeitvariable Netzentgelt, seit 1.4.2025 anzubieten. Es hat drei Stufen: Standard (ST), Hochlast (HT), Niedriglast (NT). HT gilt an mindestens zwei Stunden pro Tag und darf ST um höchstens 100 Prozent übersteigen, NT liegt zwischen 10 und 40 Prozent von ST. Nötig sind ein intelligentes Messsystem und Modul 1; mit Modul 2 lässt es sich nicht kombinieren.

Stromnetz Berlin 2026Netze BW 2026
Standard-Arbeitspreis (brutto)8,88 ct/kWh9,01 ct/kWh
Modul 1, Gutschrift (brutto)146,58 Euro/Jahr147,56 Euro/Jahr
Modul 2, Arbeitspreis (brutto)3,55 ct/kWh3,61 ct/kWh
Modul 3, Hochlast (brutto)16,59 ct/kWh, 17:15 bis 20:1513,16 ct/kWh, 17:00 bis 22:00
Modul 3, Niedriglast (brutto)3,11 ct/kWh, 22:15 bis 06:303,61 ct/kWh, 10:00 bis 14:00
Quellen: Preisblatt Stromnetz Berlin GmbH, gültig ab 01.01.2026; Preisblatt Netze BW GmbH, gültig ab 01.01.2026 (Preisblatt 2a).

Die Zeitfenster unterscheiden sich stark. In Berlin liegt der günstige Tarif in der Nacht, bei der Netze BW mittags von 10 bis 14 Uhr, wenn im Südwesten die PV-Anlagen liefern. Die BNetzA lässt die Wahl der Fenster offen, solange NT im Korridor bleibt und ein Haushalt mit Standardlastprofil zwischen normalem Tarif und Modul 3 indifferent wäre. Berlin liegt bei 35 Prozent (2,61 zu 7,46 ct netto), die Netze BW bei genau 40.

Was sich davon rechnet

Ich rechne mit Berliner Zahlen, weil das Preisblatt öffentlich ist. Das Ergebnis gilt nur dort.

  • Modul 1 gegen Modul 2: Modul 2 spart 8,88 minus 3,55, also 5,33 ct je kWh. Modul 1 zahlt pauschal 146,58 Euro. Gleichstand liegt bei rund 2.750 kWh im Jahr. Eine Wärmepumpe mit 4.000 kWh bringt mit Modul 2 gut 213 Euro, abzüglich zweitem Zähler samt Zählerplatz und Messstellenbetrieb. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) merkt in seinem Praxisratgeber 2026 an, dass der separate Zähler auch Voraussetzung für die Umlagebefreiung bei Wärmestrom sei, die den Bezugspreis um etwa einen Cent je kWh senke.
  • Modul 3: Eine Wallbox mit 3.000 kWh im Jahr, komplett in der Berliner Nachtstufe geladen, spart gegenüber ST 8,88 minus 3,11, also 5,77 ct je kWh, rund 173 Euro. Wer tagsüber in der HT-Stufe lädt, zahlt dagegen 16,59 statt 8,88 ct. Und weil Modul 3 für die ganze Marktlokation gilt, trifft es auch den Haushaltsstrom, in beide Richtungen.
Am 28. Mai 2026 teilte die BNetzA mit, zwei Netzbetreibern wegen unzureichender Umsetzung Zwangsgelder angedroht zu haben, mit Frist bis 30. September 2026. Die Beschwerden betrafen "besonders" das zeitvariable Netzentgelt. Dass Verbraucher auf Modul 3 verzichten müssten, weil ihr Netzbetreiber scheitert, sei "nicht hinnehmbar"; die Umsetzungsfrist habe ein Jahr und vier Monate betragen. Wie Modul 3 mit einem Börsenstromtarif zusammenspielt, steht im Vergleich der dynamischen Stromtarife 2026.

Steuerbox und Gateway: die Hardware

Der Befehl nimmt einen festen Weg. Der Netzbetreiber löst die Steuerung beim Messstellenbetreiber aus, der schickt sie über das Smart-Meter-Gateway und dessen CLS-Kanal an die Steuerungseinrichtung im Zählerschrank, die Steuerbox. Laut BWP-Ratgeber gibt es sie als Relais, als Relais mit digitaler Schnittstelle oder rein digital; der Messstellenbetreiber montiert und betreibt sie.

Bei Relaiskontakten bekommt die Steuereinheit keine Rückmeldung der Anlage, Nachweis und Dokumentation liegen beim Betreiber. Bei der digitalen Schnittstelle verweist die BNetzA laut BWP derzeit auf EEBUS. Die verbreitete Modbus-Schnittstelle genüge den Vorgaben der BSI TR-03109-5 nicht mehr. Wie Hersteller damit umgehen, etwa Nibe mit neuen Modbus-Registern für externe Leistungsbegrenzung, steht im Artikel zu Wärmepumpe, SG Ready und Home Assistant.

Zum Stand der Hardware hält der Branchendienst innobu fest (Stand 14. Oktober 2026): Mitte 2025 gab es rund acht BSI-zertifizierte Steuerboxen, ein Gateway mit integrierter Steuerfunktion (Schutzprofil PP-0073, Fassung 2.0) war noch nicht zertifiziert, und die Verteilnetzbetreiber sendeten im Alltag noch kaum Steuerbefehle. Das deckt sich mit dem Forennutzer vom Anfang.

Zum Gateway selbst: Wie Sie an Ihre Messwerte kommen und was der CLS-Kanal damit zu tun hat, steht im Artikel zum Smart-Meter-Gateway in Home Assistant. Die HAN-Schnittstelle liefert Ihnen Daten, über den CLS-Kanal geht der Befehl des Netzbetreibers. Einen separaten Zählpunkt verlangt die Festlegung für die Steuerbarkeit ausdrücklich nicht, nur Modul 2 braucht ihn.

Bestandsanlagen: wer vor 2024 in Betrieb ging

Die Festlegung unterscheidet drei Fälle.

Erstens Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb gingen und bis dahin ein reduziertes Netzentgelt nach altem § 14a bekamen: Für sie gelten die bisherigen Regeln bis längstens 31.12.2028, mit dem Prozentsatz des Preisblatts von 2023. Wer steuerbar im Sinne der neuen Festlegung ist, fällt ab 1.1.2029 unter die neuen Regeln. Nachtspeicherheizungen behalten die alte Regelung bis zur Außerbetriebnahme.

Zweitens Anlagen, die vor 2024 in Betrieb gingen und nie einen Rabatt hatten. Auf sie kommt die Festlegung nicht zur Anwendung.

Drittens der freiwillige Wechsel: Betreiber beider Gruppen dürfen jederzeit in die neue Systematik, der Netzbetreiber kann das nicht ablehnen. Zurück gibt es nicht.

Eine Falle steht auf der BNetzA-Seite: Tauschen Sie eine Wärmepumpe, die unter Bestandsschutz fiel, gegen ein neues Modell, gilt dieser Schutz nicht mehr.

Wie oft wird tatsächlich gedimmt?

Das Regelwerk liefert einen Weg, das nachzuschauen. Seit dem 1. März 2025 müssen Netzbetreiber Steuerungsmaßnahmen auf einer gemeinsamen Plattform ausweisen, VNBdigital. Veröffentlicht werden Art der Steuerung, Zahl der betroffenen Anlagen, durchschnittlich angewiesene Kürzung und Gesamtdauer, je Postleitzahl des Netzbereichs (bezogen auf die Trafostation) und Monat, spätestens bis zum 15. des Folgemonats. Das BDEW-Format dafür sieht Eingriffsdauer in Stunden je Kalendermonat und Eingriffsintensität in Prozent vor. Dazu müssen Netzbetreiber Maßnahmen gegen künftige Eingriffe nennen und in ihrer Netzausbauplanung berücksichtigen.

Eine bundesweite Zahl gibt es dort nicht, die Daten stehen pro Netzbereich. Belegt sind die Einschätzung von innobu, dass im Alltag kaum Steuerbefehle fließen, und die Forenerfahrung, dass Steuerboxen selten verbaut sind. Wer es für sein Quartier wissen will, schaut unter seiner Postleitzahl bei VNBdigital nach, statt Ratgebern zu glauben, die ohne Quellenangabe von nur wenigen Eingriffen im Jahr sprechen.

Noch ein Punkt aus dem Beschluss: Der Betreiber stellt den Netzbetreiber von Schäden frei, die durch einen korrekt ausgelösten Eingriff entstehen, ausgenommen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie grobe Fahrlässigkeit. Bekommt Ihre Wärmepumpe den Pufferspeicher wegen eines Eingriffs nicht warm, ist das Ihr Risiko.

evcc, Home Assistant und SG Ready

Zuerst die Trennung, die in Foren oft verloren geht: SG Ready ist ein Kontakt, mit dem Sie der Wärmepumpe sagen, dass Überschuss oder ein günstiger Tarif vorliegt. Die Netzsteuerung nach § 14a ist ein anderer Kanal mit anderem Absender, und er hat Vorrang.

evcc hat das am weitesten ausgearbeitet. In der Dokumentation unter "External Limit (§14a, §9)" stehen als Integrationen die FNN-Steuerbox über EEBus (LPC und LPP) und über GPIO. Bei der FNN-Steuerbox wird der Kontakt W4 geschlossen, evcc aktiviert dann die konfigurierte Verbrauchsgrenze. Sie deckelt den obersten Stromkreis im Lastmanagement, alle zugeordneten Ladepunkte werden reduziert, im Zweifel bricht ein Ladevorgang ab. Ist Netzladen des Heimspeichers aktiv, pausiert evcc es und setzt den Speicher auf Halten.

Für den analogen Fall nennt die evcc-Diskussion #15139 (April 2025) einen Konfigurationsansatz: ein HEMS vom Typ relay mit maxPower: 4200 und einer Signalquelle, etwa einem MQTT-Topic, in das ein Shelly den Kontakt schreibt. Digital genügt type: eebus mit der SKI der Steuerbox. Alle Anfragen des Netzbetreibers protokolliert evcc als CSV mit Start, Ende, Art, gemessener Netzleistung und gesetzter Grenze. Laut Dokumentation muss der Betreiber das Protokoll mindestens zwei Jahre vorhalten, und die Fachkraft soll nach der Installation prüfen, dass das Limit greift. Wie Sie das Wallbox-Lastmanagement mit Tarifen kombinieren, steht im Artikel zu Wallbox, evcc und dynamischen Tarifen.

Die Grenzen nennt evcc im Epic #24976 vom November 2025 selbst: Ladepunkte mit Stromregelung werden über das Lastmanagement gedrosselt, generische SG-Ready-Lader und Geräte mit Dimm-Unterstützung gedimmt, Meter außerhalb eines Ladepunkts noch nicht. Gedimmt wird zudem unbedingt, auch wenn der Kreis gar nicht überlastet ist.

Home Assistant bringt keine Netzsteuerung mit. Es gibt eine Community-Lösung: CoreTex/homeassistant-eebus (Apache-2.0) besteht aus einem Add-on, das SHIP/SPINE im LAN spricht, und einer HACS-Integration. Laut README nimmt es LPC- und LPP-Grenzen entgegen und bildet sie als Entitäten ab; die SKIs müssen auf beiden Seiten vertraut werden. Das Repository hatte zum Zeitpunkt dieses Textes zwei Sterne. Ob ein solches Eigenbau-System im Streitfall als EMS im Sinne der Festlegung durchgeht, steht in keiner README. Zum Experimentieren ist es gut, wer mit einer 11-kW-Wallbox Rechtssicherheit braucht, überspringt die zertifizierte Steuerbox und die Abnahme durch die Fachkraft besser nicht. Dass die Technik grundsätzlich trägt, zeigt ein Plugfest-Whitepaper von FFE und unIT-e² aus 2024: Die typische Reduktion von 11 kW auf 4,2 kW über EEBUS LPC klappte mit ISO-15118-Fahrzeugen in allen getesteten Fällen.

Die Konsequenz für Ihre Automationen: Der Vorrang der Netzvorgabe ist Teil der Festlegung. Das Signal der Steuerbox, ob als GPIO-Kontakt, MQTT-Topic oder EEBus-Limit, gehört als Bedingung in jede Automation, die eine Wärmepumpe oder Wallbox hochfährt. Meine Lesart: Wer das auslässt, hat die schönste Tarifoptimierung der Straße, aber keine saubere Steuerbarkeit.

Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie, ob Ihre Anlage betroffen ist: nach dem 31.12.2023 in Betrieb, mehr als 4,2 kW, Niederspannung. Entscheiden Sie zwischen Modul 1 und 2 mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers in der Hand und rechnen Sie den zweiten Zähler ehrlich mit. Fragen Sie nach Modul 3, wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben und Lasten verschieben können. Und klären Sie mit dem Elektriker, wo die Steuerbox hinsoll, bevor Sie einen Zählerschrank bestellen, den vielleicht niemand verlangt. Der Forennutzer vom Anfang fragte das auch erst, als das Angebot schon auf dem Tisch lag.